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Inobhutnahme

 

Inobhutnahme

Unser Angebot:

Wohngruppe für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII. Ebenfalls in Verbindung mit § 42 SGB VIII, § 41 SGB VIII oder § 35a SGB VIII möglich.
 

Zielgruppe:

Für Mädchen ab 6 Jahren, die im Sinne einer Not- und Eilaufnahme pädagogischer und therapeutischer Betreuung bedürfen oder minderjährige Mädchen, die unbegleitet nach Deutschlang geflüchtet sind. Außerdem bieten die Wohngruppen „Inobhutnahme" Betreuung für junge weibliche Volljährige sowie für psychisch kranke Mädchen und weibliche Jugendliche in stationären Einrichtungen an.
 

Rahmenbedingungen:

Es gibt eine Wohngruppe mit acht Plätzen. Für die Mädchen stehen Einzelzimmer, Bäder, eine eigene Küche mit separatem Esszimmer sowie ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung.
 

Ziele:

Ziel des Angebots ist es den jungen Menschen Sicherheit und Wertschätzung zu vermitteln und sie bei der Alltagsgestaltung- und bewältigung zu unterstützen. Gemeinsam mit allen Beteiligten wird auf die Beendigung der Inobhutnahme hingearbeitet und die zukünftige Gestaltung der Hilfe- und Erziehungsplanung hingearbeitet. 
 

Betreuung:

Die Betreuung wird an 365 Tagen rund um die Uhr durch erfahrene Fachkräfte geleistet. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Aufsichtspflicht zu jeder Zeit gewährleistet ist. Durch die engmaschige Begleitung unterstützen wir die Mädchen bei der individuellen Bearbeitung von Gewalterfahrungen, interkulturellen Konflikten und dem oftmals vorhandenen Misstrauen gegenüber Erwachsenen.

 
Ansprechpartner

Remus Pepene

Bereichsleitung Stationäre Jugendhilfe

Telefon: 07252 587-113

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Quelle: Badischer Landesverein