Jugend- und Heimerzieher*in
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung beinhaltet das Erlernen von Fähigkeiten in erzieherischen, betreuenden und bildungsfördernden Bereichen. Das selbstständige und eigenverantwortliche Handeln im pädagogischen Alltag wird mit Methodenkenntnis, Fachwissen und Sozialkompetenz verknüpft.
In der Rolle als Berater, Gesprächspartner und Vermittler kümmern sich Jugend- und Heimerzieher*innen um die schulische sowie die persönliche Entfaltung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Die Ausbildung bereitet auf die Tätigkeit einer Fachkraft im sozial- und sonderpädagogischen Bereich vor und schafft die Basis für eine Vielzahl von Spezialisierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wir bieten Ihnen
- 31 Tage Urlaub
- Eine attraktive Ausbildungsvergütung:
im 1. Ausbildungsjahr 1.160,64 €
im 2. Ausbildungsjahr 1.232,93 €
im 3. Ausbildungsjahr 1.297,94 € - Zzgl. tariflicher Zuschläge
- Weihnachts- und Urlaubsgeld (ergibt zusammen ein volles 13. Monatsgehalt)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Weitere Benefits: Firmenevents, Zuschüsse zu Gesundheitskosten (z. B. Arbeitsplatzbrille)
- eine qualifizierte Begleitung der Ausbildung durch Mentoren, die Sie individuell unterstützen
- ein reiches Betätigungsfeld mit der Möglichkeit zu Praktika im teilstationären, stationären und schulischen Bereich
- bedürfnisorientierte Arbeit mit gefährdeten Kindern und Jugendlichen
- ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld von Betreuung über Elternarbeit bis hin zu individueller Förderung
- Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit Menschen unterschiedlicher Berufsgruppen
Dauer der Ausbildung:
drei Jahre (Bildungszentrum Schloss Flehingen)
zwei Jahre mit anschließendem Berufspraktikum (SRH Heidelberg)
Beginn der Ausbildung:
Je nach Auswahl der Berufsfachschule im September oder Oktober
Kooperierende Fachschulen
Fachschule für Sozialwesen
Bildungszentrum Schloss Flehingen
Gochsheimerstr. 19, 75038 Oberderdingen
Sowie weitere Fachschulen in Baden-Württemberg
Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder einen als gleichwertig
anerkannten Abschluss - Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
einen Nachweise über eine einjährige Tätigkeit
im sozialen Bereich (z. B. FSJ oder BFD) - Ein ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung
für die Tätigkeit in der Jugend- und Heimerziehung




